Kleine Anfrage: Ergebnisse der aktiven Arbeitsmarktpolitik (SGB II)
15.01.2020: Die Arbeitsförderung für Menschen mit Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) hält eine Vielzahl unterschiedlicher Instrumente bereit, um sie bei der Aufnahme von Arbeit zu unterstützen. Das kann jedoch nur nachhaltig gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen Teil einer sinnvollen und kooperativ ausgehandelten Integrationsstrategie sind. Insbesondere über Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gibt es wiederkehrende Berichte, dass sie dem eigentlichen Förderanspruch nicht gerecht werden und damit auch nicht zu einer Verbesserung der Beschäftigungschancen beitragen. Gerade diese Maßnahmen zur Aktivierung werden meist zentral sowie mit einer vorher fest-gelegten Anzahl an Plätzen eingekauft. Die Plätze müssen dann besetzt werden, auch wenn sie in der Folge von den Betroffenen als wenig sinnvoll und passend angesehen werden.
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