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Ekin Deligöz

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Ekin Deligöz Portrait 2021

Entschließungsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz)

Entschließungsantrag Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Angesichts der Digitalisierung, des demographischen Wandels, der Migration und des notwendigen ökologischen Umbaus der Wirtschaft ist eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung notwendig. Dazu gehören neben den klassischen Versicherungsleistungen sowohl die Beratung und Förderung von zukunftsfester Qualifizierung als auch eine verbesserte finanzielle Absicherung in Weiterbildungsphasen. Ziel einer Arbeitsversicherung muss zudem sein, dass perspektivisch alle Erwerbstätigen einbezogen werden. Das gilt insbesondere für Solo-Selbstständige, da durch die Veränderungen des Arbeitsmarktes die Abgrenzung zwischen abhängig Beschäftigten und Selbständigen immer fließender wird. Deswegen ist es notwendig, dass alle Selbständigen – nach vorheriger Beitragszahlung – sowohl Leistungen der Weiterbildung als auch eine Absicherung bei Arbeitslosigkeit erhalten können. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung und die Ausweitung der Förderung für Beschäftigte sind wichtige Bausteine. Sie müssen aber mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung verknüpft werden, um substanzielle Verbesserungen zu erzielen. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich über eine Kofinanzierung an den Kosten für Qualifizierung und Weiterbildung angemessen beteiligen. Ein Ausbau der Weiterbildungsförderung für arbeitslose Menschen setzt voraus, dass ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden und die chronische Unterfinanzierung bei den Jobcentern überwunden wird. Der Gesetzentwurf ist an dieser Stelle aber insgesamt unzulänglich, da er weitgehend an Arbeitslosen vorbei geht. Im Bereich des SGB III erhalten nur 20 von 100 Arbeitslosen ohne Berufsabschluss die Chance, diesen nachzuholen. Die Förderung der Berufsausbildung ist sogar rückläufig. Im Bereich des SGB II sind die Zahlen noch schlechter. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es ist zudem notwendig, dass gerade auch Beschäftigungsgruppen, die einem besonders hohen Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind, Weiterbildung absolvieren, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt wahren zu können. Gerade für sie ist es besonders fatal, wenn die Arbeitgeber wenig bis gar nicht in entsprechende Angebote für sie investieren. Für sie ist eine Förderung auch ohne Beteiligung der Arbeitgeber vorzusehen, ohne dabei grundsätzlich letztere aus ihrer Verantwortung in dem Bereich zu entlassen. Neben der Verbesserung der Maßnahmen zur Weiterbildung muss der Zugang zur Arbeitslosenversicherung deutlich erleichtert werden. Heute erhalten zu viele Erwerbstätige keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I und sind direkt auf Arbeitslosengeld II angewiesen, obwohl sie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben. Dazu zählen u. a. zahlreiche Künstlerinnen und Künstler. Um heute Arbeitslosengeld I zu beziehen, müssen innerhalb der letzten zwei Jahre (Rahmenfrist) zwölf Monate (Anwartschaftszeit) Beiträge gezahlt worden sein. Jetzt soll lediglich die Rahmenfrist um sechs Monate verlängert werden. Diese Erweiterung ist aber nur für einen kleinen Teil der Beschäftigten von Vorteil. Von einer Reduzierung der Anwartschaftszeiten würden hingegen viele Beschäftigte profitieren. Die Mindestanwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld sollte auf vier Monate verkürzt werden. Nach viermonatiger Beitragszeit wäre dann ein zweimonatiger Bezug von Arbeitslosengeld möglich. Die Anspruchsdauer sollte mit der Dauer der Beitragszahlung im Verhältnis zwei zu eins ansteigen bis die bisherige Anspruchsdauer erreicht ist. Die bürokratische und faktisch wirkungslose Sonderregelung für kurzzeitig befristet Beschäftigte, die sogenannte „Künstlerregelung“, würde so überflüssig. Die befristete Regelung für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen sollte wie geplant Ende 2018 beendet werden, da sie eine Ausweitung der sozialversicherungsfreien Beschäftigung darstellt. Mit einer dauerhaften 70-Tage-Regelung blieben viele Personen weiter außerhalb des Sozialversicherungsschutzes, obwohl ihnen eine bessere Absicherung zugutekommen würde. Mit dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung zu senken. Allerdings ist die geplante Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu hoch. Das ist angesichts der Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt nicht nachhaltig. Eine moderate Reduzierung des Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte ist dagegen angemessen. Die Erhöhung der Pflegebeiträge würde dadurch teilweise kompensiert. Gleichzeitig blieben Spielräume für eine Verdoppelung der zusätzlichen Ausgaben für Weiterbildung sowie für einen besseren Zugang zur Arbeitslosenversicherung durch eine Verkürzung der notwendigen Anwartschaftszeiten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern, um die Arbeitslosenversicherung gerechter und zukunftsfest zu machen. Hierfür gilt es insbesondere, 1. den Bereich der Weiterbildung und Berufsqualifikation auszubauen und zu stärken: a) Das Recht auf Weiterbildungsberatung und die Ausweitung der Förderung für Beschäftigte muss mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung und Qualifizierung verknüpft werden, der auch für Empfängerinnen und Empfänger von ALG I und ALG II gilt, b) Es ist stärker darauf hinzuwirken, dass Ausbildung und Umschulung in Zukunftsberufe besonders für Arbeitslose, Geringqualifizierte und Beschäftigte in bedrohten Branchen gefördert werden; 2. einen besonderen Fokus auf die verbesserte Qualität der Weiterbildung- und Qualifizierungsmaßnahmen zu legen: a) Dabei müssen gute, passgenaue und individuell zugeschnittene Förderungen anstelle von Standardmaßnahmen die Regel werden. b) Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen muss deutlich früher als die derzeit geltende vierjährige Wartefrist möglich sein. c) Beschäftigungsgruppen, die einem besonders erhöhten Risiko von Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind, müssen Förderung erhalten können, ohne dass sich der jeweilige Arbeitgeber beteiligt. d) Die Entlohnung der Lehrkräfte in den Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen muss sich verbessern und sollte ihrer Qualifikation entsprechen. Die Honorarsätze für Selbständige müssen in entsprechendem Umfang die Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen; 3. die soziale Absicherung bei einer beruflichen Weiterbildung sicherzustellen, damit sich Arbeitslose und Beschäftigte auch mit niedrigen Einkommen eine Weiterbildung und eine zweite Chance auf eine Ausbildung leisten können; 4. den Zugang zur Arbeitslosenversicherung deutlich zu erleichtern, indem die Anwartschaftszeit abgesenkt wird, so dass es ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist einen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt; 5. dafür zu sorgen, dass auch Selbständige Leistungen, u. a. bei Weiterbildung, erhalten können und besser bei Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Als erster Schritt muss die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige verbessert und erschwinglich ausgestaltet sein. Die Arbeitslosenversicherung wird für alle Selbstständige geöffnet und Wahltarife für mehr Flexibilität ermöglicht; 6. keine Entfristung der 70-Tage-Regelung für kurzfristige Beschäftigung vorzunehmen; 7. den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 statt um 0,5 Prozentpunkte abzusenken. Berlin, den 27. November 2018 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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12.09.2019: Wenn die Arbeitslosigkeit steigen sollte, wird uns das teuer zu stehen kommen. Aber das Beste, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden, ist Qualifizierung und Weiterbildung. Da muss mehr passieren! (Sollte das Video nicht richtig angezeigt werden, versuchen sie einen anderen Browser.)

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